Deutschlandfunk, Die Sonntagskolumne, 14.10.2001

Innere Sicherheit und Bürgerrechte

von Konrad Weiß

In Ausnahmesituationen, das scheint in Deutschland ein unausrottbarer Reflex zu sein, rufen Regierungen nach Ausnahmegesetzen. Was sich sonst über Jahre hinzieht, die Erarbeitung und Verabschiedung neuer Gesetze, wird dann in Tagen erledigt. Der Einfallsreichtum der Ministerialen, der dabei zu Tage tritt, ist erstaunlich. Es ist, als hätten sie im Stillen auf diese Stunde hingearbeitet und würden nun aus den Schubladen all das holen, was vorher niemand haben wollte. Immer wird bei solchen Gelegenheiten die bürgerliche Freiheit ein wenig beschnitten und der Staat ein wenig gestärkt. So ist es auch diesmal.

Es ist keine Frage, daß nach einem solchen Terrorangriff die Mittel zur Verteidigung und Prävention geprüft und angepaßt werden müssen. Eine Regierung, die das versäumte, würde ihrer Verantwortung nicht gerecht. Unsere Demokratie soll und muß wehrhaft sein, nach innen wie nach außen. Aber wenn sich der Eindruck mehrt, daß die Regierung in Panik handelt, oder noch schlimmer, die Situation für eigene politische Zwecke nutzt, dann ist Mißtrauen angebracht. Innenminister Otto Schily gibt dafür Anlaß. Sein selbstherrlicher Satz vor dem Parlament, niemand dürfe ihm in den Arm fallen bei Maßnahmen, die er für notwendig erachtet, ist höchst bedenklich. Auch in einer Krisensituation ist nicht er die höchste Autorität in unserem Land.

Bei den Maßnahmen zur inneren Sicherheit, die der Innenminister in zwei sogenannte Pakete geschnürt hat, ist einiges dabei, was er schon immer gern haben wollte, aber politisch bislang nicht durchsetzen konnte. Es sind Maßnahmen, die die bürgerlichen Freiheitsrechte beschneiden, in ihrer Wirksamkeit aber umstritten sind. Dazu gehört die Kronzeugenregelung, also die milde Bestrafung von Verbrechern, die aussagewillig sind. Das soll fortan bei schweren Straftaten und selbst bei Mord gelten. Dieses Angebot mag bei gewöhnlichen Verbrechern greifen. Aber bei den Terroristen, um die es geht, greift es nicht. Wenn Menschen fanatisch bereit sind, das eigene Leben wegzuwerfen, wird sie auch die Aussicht auf ein geringeres Strafmaß nicht vom Verbrechen abhalten können.


Protest gegen Video-Überwachung in Jena © Konrad Weiß
Protest gegen Video-Überwachung in Jena

Besonders fragwürdig ist Schilys Sicherheitspaket dort, wo staatliche Restriktionen allein auf Vermutung oder Verdacht hin möglich sein sollen. Im Zuge der "Initiativermittlung" soll das Bundeskriminalamt nicht erst bei einem Anfangsverdacht, sondern schon im Vorfeld zur Gefahrenabwehr aktiv werden können. Im Klartext heißt das: Spitzelei gegen unbescholtene Bürger. Ausländer möchte der Innenminister schon dann abschieben lassen, wenn gegen sie bloß der Verdacht "schwerster Verbrechen" besteht. "Auf Verdacht" und "im Vorfeld" ist auch der Staatssicherheitsdienst der DDR tätig gewesen. Was Schily da will, führt in eine andere Republik, führt in den Polizeistaat.

Problematisch sind auch die vielfältigen Vernetzungen, die der Innenminister sich wünscht. Die strikte Trennung polizeilicher und militärischer Gewalt, die Aufgabenteilung der Dienste, der weitgehende Schutz persönlicher Daten, die informationelle Selbstbestimmung der Bürger - das alles hat gute Gründe und beruht auf der Erfahrung der Deutschen mit totalitären Regimen. Wenn diese Grundsätze nun ausgehöhlt und leichtfertig geopfert würden, bedeutete dies für uns alle einen Verlust an Freiheit und Demokratie. Zudem ist der Nutzen zweifelhaft. Der Staatssicherheitsdienst der DDR hat auch krankhaft Daten gesammelt und gespeichert, ohne sie auch nur annähernd auswerten zu können. Welchen Sinn für die Verbrechensbekämpfung soll es schon machen, wenn irgendein Zentralcomputer die Bankverbindungen aller Deutschen kennt. Allenfalls wird das den Finanzämtern nützlich sein, hilft aber nichts beim Aufspüren von Terroristen.

Die Bürgerrechte müssen unantastbar bleiben. Sie sind kein Gnadenakt, den eine Regierung den Bürgern gewährt. Das gilt auch für den Datenschutz, der in den Augen des Innenministers bloß ein lästiges Hindernis bei der Terrorismusbekämpfung zu sein scheint. Doch innere Sicherheit ist kein Selbstzweck, sondern hat den Menschen zu dienen. Nicht die Schutzbedürftigkeit des Staates muß im Zentrum staatlichen Handelns stehen, sondern der Schutz von Demokratie, Freiheit und Recht. Es ist legitim, der Regierung in den Arm zu fallen, wenn sie sich anmaßt, was ihr nicht zusteht. Dafür bedarf es nicht einmal einer Revolution, es ist zunächst Recht und Pflicht des Parlaments. Muß man ausgerechnet den Innenminister daran erinnern?

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