Deutschlandfunk Köln, Die Sonntagskolumne, 3. Januar 1999
Bürgerrechtler in China
von Konrad Weiß
In seiner letzten Rede, im April
1968 in Memphis, stellte Martin Luther King sich die Frage, für welche
Epoche er sich entscheiden würde, wenn er am Anbeginn der Zeiten stände
und die Möglichkeit hätte, die ganze Menschheitsgeschichte zu
überschauen. Er würde, so seltsam der Wunsch erscheine, den Allmächtigen
um ein paar Jahre in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bitten:
"Irgendwie weiß ich, daß man die Sterne nur sehen kann, wenn es dunkel genug ist. Und ich sehe Gott in dieser Zeit des 20. Jahrhunderts schwer arbeiten, so daß die Menschen darauf reagieren - etwas passiert in unserer Welt. Die Massen der Menschen erheben sich. Und wo auch immer sie versammelt sind, der Schrei ist immer derselbe: Wir wollen frei sein. Das ist alles, worum es geht. Wir protestieren gegen nichts und streiten mit niemanden. Wir sagen nur, daß wir entschlossen sind, Menschen zu sein."
So der amerikanische Bürgerrechtler Martin Luther King. Ich kenne keine bessere Definition dessen, was Bürgerrechtsarbeit ist. Um nichts anderes ging es vor zehn Jahren in der DDR, in den ost- und mitteleuropäischen Ländern, in der Sowjetunion. Um nichts anderes geht es heute in China: Um die Freiheit, Mensch zu sein.
Vor
einigen Wochen hat die Volksrepublik China, nach jahrzehntelangem Zögern,
die internationale Konvention über die bürgerlichen und politischen
Rechte unterzeichnet. Sie hat sich damit verpflichtet, ihren Bürgerinnen
und Bürgern elementare Rechte zu gewähren, zum Beispiel, sich
friedlich zu versammeln und politische Vereinigungen zu bilden. Als aber
einige Bürgerrechtler davon Gebrauch machen wollten, wurden sie verhaftet
und zu grausamen Gefängnisstrafen verurteilt, teilweise in rechtswidrigen
Geheimprozessen und ohne Mitwirkung eines Anwalts. Der
Bürgerrechtler Xu Wenli, der schon einmal zwölf Jahre lang eingekerkert
war, wurde zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Drei andere, Wang Youcai,
Qin Yongmin und Zhang Shanguang, erhielten Strafen zwischen zehn und zwölf
Jahren. Ihr Verbrechen: Eine demokratische Partei gegründet, die führende
Rolle der Kommunisten in Frage gestellt und von ihrem Menschenrecht auf
freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht zu haben. Das chinesische
Außenministerium nannte die Prozesse zynisch "normale gerichtliche
Aktivitäten eines Rechtsstaates." Und wie in totalitären
Regimen üblich, wurden die Bürgerrechtler zu gewöhnlichen
Kriminellen erklärt. Der Pakt über die bürgerlichen und
politischen Rechte wurde gebrochen, kaum daß er unterzeichnet war.
Es ist, als ob die chinesischen Kommunisten die Weltöffentlichkeit
verhöhnen wollten. Seitdem
im Jahre 1989 die Demokratiebewegung blutig niedergeschlagen worden ist,
haben in China die Hinrichtungen dramatisch zugenommen. Jährlich werden
mehrere tausend Menschen zum Tode verurteilt. Die Urteile werden häufig
auf Massenversammlungen verkündet, bei denen die Verurteilten in ihrer
Todesangst vorgeführt werden. "200.000 Tote sind nicht zu
viel für mich, um zwanzig Jahre Stabilität in der Zukunft zu
garantieren... Was sind schon eine Million Tote bei einer Bevölkerungszahl
von einer Milliarde?" - so die Rechnung des Kommunisten Deng Xiaoping
nach dem Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens. 1995 wurde die
Anwendung der Todesstrafe sogar noch ausgeweitet, inzwischen können
68 Delikte mit dem Tod bestraft werden. Darunter auch solche, die nicht
die Anwendung von Gewalt voraussetzen. Vor einigen Tagen wurden zwei Computer-Hacker
zum Tode verurteilt, die in den Rechner einer Bank eingedrungen waren und
einige zehntausend Mark gestohlen hatten. Auch dieses Urteil verstößt
fraglos gegen die von China unterzeichnete Konvention. Für
jeden demokratischen Staat stellt sich ganz grundsätzlich die Frage,
wie er sich zu einem derart menschenverachtenden Regime verhält. Die
Befürchtung, die völlige Isolation des Landes könne die
Situation im Innern verschärfen, ist nicht von der Hand zu weisen.
Und natürlich haben wir Europäer uns angesichts einer hochmütigen,
grausamen Kolonialgeschichte vor leichtfertigen Ratschlägen zu hüten.
Wenn aber universelle Menschenrechte unter Hinweis auf angebliche asiatische
Werte verletzt werden, ist dies nichts anderes als Demagogie. Der chinesische
Bürgerrechtler Wei Jingsheng warnt den Westen ausdrücklich davor,
der Lüge von einem besonderen "asiatischen Wertesystem"
auf den Leim zu gehen. Die Kernthese der Kommunisten, wonach Chinas Menschenrechte
Essensrechte seien, sei in Wahrheit schamlos und zutiefst diskriminierend
für die Chinesen. Die
Erkenntnis, daß die Menschenrechte an jedem Ort und für jeden
Menschen zu gelten haben, wurde so bitter gewonnen, daß niemand zum
Unrecht, das in China geschieht, schweigen darf. Auch wirtschaftliche Rücksichten
dürfen kein Hinderungsgrund sein. Mag der Handel mit China noch so
lukrativ sein und mag er noch so viele Arbeitsplätze bei uns im Land
sichern - die Menschenrechte sind das höhere Gut. Die Bürgerrechtler,
die in China für das Recht eintreten, in Freiheit Mensch zu sein,
und die dafür verfolgt werden, haben einen Anspruch auf Solidarität.
© Konrad Weiß 1999-2010
Mehr zum Thema:
Die Olympischen Spiele in Peking und die Menschenrechte
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